Der Musikunterricht unserer Musikschule steht grundsätzlich allen offen, d.h. auch Kinder und Jugendliche aus minderbemittelten Familien sind zugelassen. Niemand soll aus finanziellen Gründen den Vorkurs-, Instrumental- oder Tanz-/Ballettunterricht oder gar ein weiterführendes Angebot nicht besuchen dürfen.
Für eine allfällige Schulgeldreduktion stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen wie z.B. die Pro Junior, die Ostschweizer Stiftung für Volksmusik oder der Schulgeldermässigungsfonds der MSP.
Damit wir genau abklären können, welche Möglichkeit für dich in Frage kommt, bitten wir dich, dich bis spätestens 31. August auf unserem Sekretariat zu melden. Die entsprechenden Gesuchsunterlagen sowie die Antragsformulare senden wir dir dann direkt zu.