Musikunterricht für alle!

Der Musikunterricht unserer Musikschule steht grundsätzlich allen offen, d.h. auch Kinder und Jugendliche aus minderbemittelten Familien sind zugelassen. Niemand soll aus finanziellen Gründen den Vorkurs-, Instrumental- oder Tanz-/Ballettunterricht oder gar ein weiterführendes Angebot nicht besuchen dürfen. Dafür stehen mit der Pro Junior Graubünden (vormals Pro Juventute), mit der Ostschweizer Stiftung für Volksmusik, mit dem Schulgeldermässigungsfonds der MSP sowie mit der Vermittlung von weiteren Unterstützungsgebern grosszügige Möglichkeiten bereit.

Pro Junior Graubünden (vormals Pro Juventute):
Für das Gesuch an die Pro Junior findest du nebenstehend das Antragsformular. Dieses ist zwingend und zusammen mit einer Kopie der letzten Veranlagungsverfügung (aus Datenschutzgründen in verschlossenem Extracouvert beilegen) bis 30. Mai an das Sekretariat der Musikschule Prättigau zu senden. Bei Fragen melde dich auf unserem Sekretariat.

Ostschweizer Stiftung für Volksmusik (OSSfV):
Ebenso nebenstehend findest du das Dokument der Ostschweizer Stiftung für Volksmusik für Unterstützungsbeiträge an den Unterricht im Bereich der Volksmusik (Violine, Klavier, Cello, Akkordeon, Klarinette, Bassgeige, Schwyzerörgeli und Saxophon). Das Antragsformular ist ebenfalls hier zu finden. 


Grundsätzlich gilt: Neu- oder Wiederholungsgesuche müssen jeweils bis zum Anmeldetermin, d.h. bis zum 30. Mai, beim Sekretariat der MSP eingereicht sein. Kümmere dich also rechtzeitig darum, denn wenn du den Eingabetermin verpasst, kann dein Gesuch nicht mehr bearbeitet werden.