Merkblatt für einen reibungslosen Unterricht

Musikunterricht, was ist das?

Ihr Kind oder Sie werden im kommenden Schuljahr bei der Musikschule Prättigau den Musikunterricht besuchen. Ihre zugeteilte Lehrperson ist eine ausgebildete Fachkraft, die versucht, die ihr anvertrauten Musikschüler nach bestem Wissen und Gewissen und nach neusten Methoden zu betreuen. Dabei legt sie Wert darauf, möglichst ganzheitlich zu unterrichten, was heisst, das Instrument nicht nur technisch und musikalisch zu erlernen, sondern es auch in ein Umfeld zu stellen. Dies kann neben den Einzellektionen auch in vereinzelten Gruppenstunden, in Konzerten, in Lehrausflügen etc. geschehen. Eine Einzellektion darf darum auch einmal für eine solche „Aktion“ verwendet werden!

Vom Umgang:

An der Musikschule Prättigau herrscht ein offenes Unterrichtsklima. Der Musikunterricht ist von gegenseitigem Respekt geprägt. Die psychische, körperliche, geistige und sexuelle Integrität jedes Schülers/jeder Schülerin wird von unseren Lehrpersonen geachtet und es wird alles unterlassen, das die persönliche, menschliche und musikalische Entwicklung unserer MusikschülerInnen gefährden oder schädigen könnte.
Sollte sich ein Musikschüler/eine Musikschülerin trotzdem in seiner/ihrer Integrität verletzt fühlen, so setzen Sie sich umgehend mit der betreffenden Lehrkraft oder der Schulleitung in Verbindung!

Schulbesuche?

Besuchen Sie mindestens einmal pro Schuljahr eine Musikstunde Ihres Kindes. Ihre Musiklehrperson freut sich darauf, weil dadurch eine gegenseitige Vertrauensbasis aufgebaut werden kann. Der persönliche Kontakt hilft jedoch auch mit, Missverständnisse auszuräumen, Fragen zu klären oder Probleme zu besprechen.

Was können Sie für Ihr Kind tun?

Der Musikunterricht stellt nicht nur an Ihr Kind gewisse Anforderungen. Auch Sie sind gefragt! Damit nämlich Ihr Kind erfolgreich musiziert, braucht es Ihrerseits Aufmerksamkeit und Zuwendung. Unterstützen Sie darum Ihr Kind, nehmen Sie sich genügend Zeit, um auch einmal beim Üben dabeizusein (aber Achtung: ohne Druck!). Falls Sie selber ein Instrument spielen, versuchen Sie gemeinsam zu musizieren. Ihre Instrumentallehrperson kann vielleicht Notenmaterial vermitteln.
Während längeren Lektionsunterbrüchen (z.B.Ferien) sollten Sie sich Ihrem Kind musikalisch besonders annehmen. Vergessen Sie dabei nie, dass Musizieren ein „gesellschaftliches“ Erlebnis ist...

Zusammenspielstunden:

Im Einzelunterricht sind auch 4 Zusammenspielstunden enthalten. Diese dienen dazu, den Musikschüler mit einem sehr wichtigen und v.a. motivierenden Aspekt der Musikausbildung vertraut zu machen. Ihr Kind wird also im kommenden Schuljahr mehrmals mit anderen Kindern zusammenspielen. Aus stundenplantechnischen Gründen ist es vielleicht nicht immer möglich, diese Zusammenspielstunden in der ordentlichen Lektion abzuhalten. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, bitten wir Sie deshalb, sich bei der Festlegung dieser Zusammenspielstunden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten flexibel zu zeigen.

Auftritte?

Falls Ihr Kind einmal ausserhalb des Musikunterrichtes einen Auftritt hat (z.B. in der Volksschule), informieren Sie die Musiklehrperson darüber. Sie wird Ihnen bei der Notenauswahl und beim Erarbeiten des Stückes gerne behilflich sein!

Probleme oder Unstimmigkeiten?

Bei Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrer Lehrperson sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Lehrperson bzw. bei der Schulleitung zu melden.

Absenzen des Schülers:

Teilen Sie Ihrer Musiklehrperson rechtzeitig und persönlich eine Absenz Ihres Kindes mit! Sollte Ihr Kind infolge Krankheit oder Unfall für längere Zeit den Unterricht nicht besuchen können, bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen ab der ersten Absenz und unter Beilage eines Arztzeugnisses bei der Schulleitung zu melden. Diese entscheidet dann in Absprache mit der Lehrperson über eine allfällige Weiterführung des Unterrichtes bzw. über eine Rückerstattung des Schulgeldes.

Absenzen der Lehrperson:

Die Musiklehrperson Ihres Kindes unterrichtet wahrscheinlich an mehreren Orten. Dies bringt in den meisten Fällen Probleme mit den unterschiedlichen Feriendaten. Es kann also durchaus vorkommen, dass Ihre Musiklehrperson dann Ferien nimmt, wenn Ihr Kind noch Schule hat. Selbstverständlich wird Ihre Lehrperson die Jahreslektionsanzahl von 34 Lektionen trotzdem einhalten. Sie kann zu diesem Zweck bei gegenseitigem Einverständnis auch einmal während Ihren Ferien unterrichten!

Adressänderung:

Falls Sie unter dem Schuljahr innerhalb unserer Region umziehen, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen könnten. Bei einem Wegzug aus dem Prättigau ist es von Vorteil, wenn Sie dies Ihrer Lehrperson und der Schulleitung der Musikschule Prättigau möglichst frühzeitig melden.

Schulreglement:

Unser Schulreglement ist auch für Sie eine wichtige Basis zu einem erfolgreichen und reibungslosen Musikunterricht. Beachten Sie darum neben diesem Merkblatt auch die verschiedenen Artikel dieses Reglementes!

Fragen?

Falls Sie irgendwelche Fragen oder Unklarheiten haben, scheuen Sie sich nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir haben jederzeit ein offenes Ohr und sind gerne für Sie da!