Schulgeldtarife

Gemäss Art. 9 der Schulordnung der Musikschule Prättigau sowie Art. 28 des Schulreglementes
gültig ab Schuljahr 2009/2010

Grundtarife

 Pauschalbetrag pro Schuljahr
 

Tarif A

Tarif B

Tarif C

 
Musikalische Grundausbildung:   
Musikal. Grundschule (pro Schuljahr 34 Lekt. zu 40/45 Min.)
323.-1
  
Instrumental-Gruppenunterricht:   
pro Schuljahr 34 Lektionen zu 45 Min.
679.-1
775.-1
1'026.-
pro Schuljahr 34 Lektionen zu 60 Min.
905.-1
1034.-1
1'368.-

Instrumental-Einzelunterricht2:

   
pro Schuljahr 34 Lektionen zu 30 Min.905.-11'034.-1

1'368.-

pro Schuljahr 34 Lektionen zu 45 Min.
1'683.-
1'802.-
2'050.-
pro Schuljahr 34 Lektionen zu 60 Min.
2'461.-
2'571.-
2'736.-
Tanz / Ballett:   
pro Schuljahr 34 - 36 Lektionen zu 60 Min.3
538.-5
538.-5
580.-5
pro Schuljahr 68 - 72 Lektionen zu 75 Min.
(2 Lekt/Wo)4
994.-5
994.-5

 1'070.-5



1Subventioniertes Grundangebot (gem. Schulreglement Art. 4)
2 Enthält 1 Einteilungslektion, 29 Einzellektionen und 4 Zusammenspielstunden (gem. Schulreglement
Art. 6)
3Betrifft die Gruppen Pre Primary, Primary, Grad 1 sowie Grad 2 (gem. Schulreglement Art. 8)
4Ab Grad 3 zwei Lektionen pro Woche obligatorisch (gem. Schulreglement Art. 8). In der Regel findet eine Lektion in Schiers und eine Lektion in Landquart statt.
5 Zuzüglich Ballettraummiete bis und mit Grad 23 Fr. 40.-/SJ, ab Grad 34 Fr. 50.-/SJ.
Kategorien
Tarif A:im volksschulpflichtigen Alter
Tarif B:Jugendliche, Lernende und Studenten bis zum erfüllten 20. Altersjahr
Tarif C:Erwachsene

a) Ansätze für auswärtige SchülerInnen
Musikschüler, die ausserhalb des Prättigaus wohnen, bezahlen auf die Tarife ihrer jeweiligen Kategorie einen Zuschlag von 20%. Schüler, die im Internat der EMS oder im Bildungszentrum Palottis untergebracht sind, gelten nicht als auswärtig.

b) Geschwisterrabatt
Besuchen zwei oder mehrere Kinder/Jugendliche aus der gleichen Familie den Unterricht, so erhalten sie 10% Rabatt. Der Geschwisterrabatt gilt nicht für erwachsene Familienmitglieder sowie für das Erweiterungsangebot.

c) Schulgeldreduktionen
Familien in knappen finanziellen Verhältnissen können bei der Musikschule Prättigau bis spätestens 31. August mit einem speziellen Antragsformular eine Reduktion des Schulgeldes beantragen. Dieses Formular ist auf der Geschäftsstelle Pro Prättigau in Küblis (081/332 44 44) zu beziehen.

d) Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen haben auf Rechnungstellung hin gesamthaft bis Ende Oktober zu erfolgen. Teilzahlungen sind nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle Pro Prättigau möglich.

e) Reglementarische Bestimmungen
Diese Tarifordnung ist Bestandteil des Schulreglementes. Bitte beachten Sie darin im Besonderen die Bestimmungen zum An- und Abmeldeverfahren (Art. 10 bis 18).